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   VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03   

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VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03 (https://dejure.org/2004,50856)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.05.2004 - 5 K 2340/03 (https://dejure.org/2004,50856)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 5 K 2340/03 (https://dejure.org/2004,50856)
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  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03
    Weiter genügt auch nicht jede Beeinträchtigung des vorhandenen Ortsbilds, sondern diese muss ein bestimmtes Gewicht haben, so dass das vorhandene Gesamtbild - das auch durch unterschiedliche Elemente geprägt sein kann, dessen konkrete Schutzwürdigkeit aber immer zu berücksichtigen ist - gestört wird (vgl. das Urteil des BVerwG vom 11. Mai 2000, DÖV 2000, 1008; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum BauGB, Rdnr. 68 f zu § 34).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2001 - 1 A 10382/01

    Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlagen

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03
    Die in § 2 i.V.m. Anhang 1 der 26. BImschV festgelegten Grenzwerte, durch die der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Hochfrequenzanlagen gewährleistet werden soll, enthalten grundsätzlich eine für die Behörden und die Gerichte verbindliche Festlegung dessen, was der Umwelt an Immissionen zugemutet werden darf (vgl. die Beschlüsse des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. August 2001 - 1 A 10382/01.OVG - und vom 13. Januar 2004 - 8 B 11939/03.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 10196/03

    Mobilfunk, Mobilfunksendeanlage, Bebauungsplan, Befreiung, Wohl der

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03
    Mit der Errichtung der Mobilfunksendeanlage wird der bisherigen Nutzung der Scheune, als eines Wirtschaftsgebäudes zu dem vorhandenen Weinbaubetrieb, eine neue - gewerbliche - Nutzung hinzugefügt, die anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen unterliegt und somit baugenehmigungspflichtig ist (vgl. das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 7. August 2003 - 1 A 10196/03.OVG - sowie auch die Rechtsprechung anderer Obergerichte, etwa den Beschluss des OVG Lüneburg vom 31. Januar 2002, BRS 65 Nr. 203, den Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 2. Juli 2002, BRS 65 Nr. 158 und den Beschluss des Hess. VGH vom 19. Dezember 2000, Gewerbearchiv 2001 S. 261).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - 7 B 2482/03

    Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03
    Dass die streitige Mobilfunksendeanlage im Hinblick auf die von ihr ausgehenden Emissionen als ein nicht störender Gewerbebetrieb zu bewerten ist, ergibt sich aber schon daraus, dass sie die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über elektromagnetische Felder - (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte einhält (vgl. den Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 2004 - 7 B 2482/03 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 8 S 243/04

    1. Grenzwerte nach § 2 der 26. BImSchV verstoßen nicht gegen Art 2 Abs 2 S 1 GG.

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03
    Wissenschaftliche Erkenntnisse dahingehend, dass die in der 26. BImschV festgeschriebenen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit völlig unzureichend sind, die Verordnung also möglicherweise gegen Art. 2 Abs. 2 GG verstößt, liegen auch im heutigen Zeitpunkt nicht vor (vgl. den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. Januar 2004, den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 2. März 2004 - 8 S 243/04 - Juris - und den Beschluss des BayVGH vom 23. Oktober 2003 - 2 ZB 03.1673 - Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 8 B 11939/03

    Eilantrag gegen Mobilfunkanlage abgelehnt

    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03
    Die in § 2 i.V.m. Anhang 1 der 26. BImschV festgelegten Grenzwerte, durch die der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Hochfrequenzanlagen gewährleistet werden soll, enthalten grundsätzlich eine für die Behörden und die Gerichte verbindliche Festlegung dessen, was der Umwelt an Immissionen zugemutet werden darf (vgl. die Beschlüsse des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. August 2001 - 1 A 10382/01.OVG - und vom 13. Januar 2004 - 8 B 11939/03.OVG -).
  • VGH Bayern, 23.10.2003 - 2 ZB 03.1673
    Auszug aus VG Neustadt, 07.05.2004 - 5 K 2340/03
    Wissenschaftliche Erkenntnisse dahingehend, dass die in der 26. BImschV festgeschriebenen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit völlig unzureichend sind, die Verordnung also möglicherweise gegen Art. 2 Abs. 2 GG verstößt, liegen auch im heutigen Zeitpunkt nicht vor (vgl. den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 13. Januar 2004, den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 2. März 2004 - 8 S 243/04 - Juris - und den Beschluss des BayVGH vom 23. Oktober 2003 - 2 ZB 03.1673 - Juris).
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